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Ausbildung von Bedienern von Hubarbeitsbühnen nach BGG 966 / DGUV 308-008  
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Mit der BGG/GUV-G 966 bzw. DGUV 308-08 ist seit April 2010 ein Grundsatz zur Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen in Kraft, der festschreibt, dass die Bedienung von Hubarbeitsbühnen dazu geeigneten, unterwiesenen oder beauftragten Personen vorbehalten bleibt.

Demnach darf der Unternehmer nur Personen mit dem selbständigen Bedienen von Hubarbeitsbühnen beauftragen, die in der Bedienung Hubarbeitsbühne unterwiesen wurden und ihre Befähigung gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben.

Nachgewiesen wird die Befähigung durch die Teilnahme an einem mindestens 1-tägigen Lehrgang mit theoretischer und praktischer Prüfung.

Wir bereiten Sie optimal auf beide Prüfungen vor die Sie am Ende des Lehrganges bei uns ablegen werden.

Themen des Theorieunterrichtes sind unter anderem:

- Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik
- Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeiten
- Betrieb allgemein
- Aufstellung und Inbetriebnahme der Maschine
- Arbeiten mit der Maschine

Inhalte der praktischen Ausbildung sind:

- Einweisung an der Hubarbeitsbühne
- Arbeitstägliche Sicht- und Funktionsprüfung
- Standsicherer Aufbau / Standsicheres Verfahren
- Einüben der Steuerfunktionen
- Einüben der Funktion des Notablasses

Der Lehrgang schliesst mit einer theoretischen und einer praktischen Prüfung ab.

Der Bedienerausweis für Hubarbeitsbühnen ist überbetrieblich und zeitlich unbegrenzt gültig.

Damit Sie Ihren Bedienerausweis beruflich nutzen können, brauchen Sie einen schriftlichen Bedienungsauftrag des Unternehmers.

Zusammen mit dem Bedienungsauftrag berechtigt der Bedienerausweis zum innerbetrieblichen Führen von Hubarbeitsbühnen.

Nach BGV A1 ist eine jährlichen Unterweisung zu Auffrischung der Kenntnisse für den betrieblichen Einsatz erforderlich. Selbstverständlich können Sie auch diese Unterweisung in unserem Haus erhalten.






 
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Gruppenschulungen führen wir gerne vor Ort in Ihrer Firma durch

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